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Das Strafregister ist ein zentral geführtes Register, das jede rechtskräftige Verurteilung durch österreichische Strafgerichte und bestimmte rechtskräftige Verurteilungen ausländischer Strafgerichte beinhaltet. Für die Führung des Strafregisters ist die Landespolizeidirektion Wien (Strafregisteramt) zuständig. Das Strafregisteramt ist jedoch nicht für die Ausstellung der Strafregisterbescheinigung zuständig (siehe "Zuständige Stelle", in Wien: die Polizeikommissariate).
Im Strafregister sind vor allem enthalten:
Alleinerziehung
An-/Abmeldung des Wohnsitzes
Bauen
Führerschein
Geburt
Heirat
Personalausweis
Reisepass
Staatsbürgerschaft
Strafregister
Todesfall
Umzug
Wohnen