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Kindergeld plus

Wer kann ein Ansuchen einbringen:

Alle Eltern mit Hauptwohnsitz in Tirol für ihre Kinder, die bei Antragstellung das 2. bzw. das. 3. Lebensjahr vollendet haben.

Wann kann das Ansuchen eingebracht werden:

von Juli bis Ende Juni des Folgejahres (im laufenden Kindergartenjahr)

Wie kann das Ansuchen eingebracht werden:

  • online siehe Link unten                                                        
  • über einen Papierantrag der im Gemeindeamt aufliegt

Wie hoch ist die Förderung:

  • Der Förderbetrag für jedes Kind beträgt € 400,-
  • Die Auszahlung des gesamten Förderbetrages von € 400,- erfolgt im Laufe des Kindergartenjahres. (Die Ansuchen werden nach Eingangsdatum bearbeitet)

Online-Formular für „Kindergeld Plus"